Bruzek
| ||||||||||||||||||||||||||||
Inhaltsverzeichnis |
Zuständigkeitsbereich
Strafrichterin am Landesgericht für Strafsachen Wien
Ansichten und Handlungen
Richterin Katja Bruzek war während ihrer Studienzeit Kellnerin
Ist durch folgende Taten aufgefallen:
Nachdem Richterin Bruzek selbst mit Handlungen in Erscheinung tritt, die den Verdacht von staatlicher Menschenverfolgung wie im dritten Reich - heute Stalking genannt - aufkommen lassen, und die Psychiaterin Rossmanith auf eine (festgestellt durch einen gesetzlichen Richter und überdies durch Gutachten belegt) geistesgesunde Bürgerin losschickt, wird nun beantragt, diese Richterin selbst einer ärtzlichen Untersuchung unterziehen zu lassen. Der Termin bei Fr. Dr. Rossmanith wird bereits freigehalten.
Nach den Vorkommnissen der letzten Tage wäre eine derartige Untersuchung im Sinne des Ansehens der Justiz dringend geboten.
Besonderheiten
Rufmordkampagne
Richterin Bruzek lässt ohne gesetzliche Voraussetzungen Polizisten zu unbeteiligten Personen schicken, offenbar um damit absichtlich den guten Ruf anständiger Bürger zu zerstören oder zumindest den nicht wiedergutzumachende Rufmord billigend in Kauf zu nehmen.
Diese - wohl eindeutig illegale - Methoden der Menschenvernichtung finden sich österreichweit praktisch in allen Gerichten, sind dem Justizministerium bestens bekannt und werden vom Ministrium offenbar geduldet und gedeckt.
Es wurde gegen diese Menschenjagd, die eindeutig unter den Straftatbestand des § 107a StGB fällt, bereits im Jänner 2008 Strafanzeige erstattet, jedoch wurde diese bis heute nicht behandelt, geschweige denn Massnahmen zur Verhinderung künftiger Straftaten dieser Art gesetzt.
Dieser Verdacht auf Amtsmissbrauch durch absichtliche Menschenverfolgung ist Grund für die Einstufung dieser Richterin unter die Kategorie Richter unter Verdacht
Hunde im Gericht
wie aus verschiedenen Quellen zu erfahren nimmt die Richterin regelmässig ihren Hund mit ins Gericht. Lt. Hausordnung sind Hunde - mit Ausnahme von Blindenhunden - jedoch im Gerichtsgebäude verboten. Ist "Justitia" nicht blind?
Weitere Richter mit Hund im Gerichtsgebäude: Gumpinger, Minou Factor und die Gerichtsgutachterin Rossmanith
Faelle
Die Richterin wurde für den Fall "beleidigter Banker" auserwählt. Dabei klagt angeblich die ERSTE Bank oder der Prokurist der ERSTE Bank Dr. Ralf Zeitlberger wegen angeblicher Rufschädigung oder Beleidigung (wir wissen nichts genaues, es wird nichts bzw. falsch zugestellt, Mag. Bruzek gibt den Beschuldigten kaum Auskunft, offenbar soll dieses Verfahren ganz geheim und "konspirativ" geführt werden, niemand - auch Richterin Bruzek selbst - getraut sich näheres zu sagen) den bekannten Rechtsschutzverein "Rechtsstaat Austria" Bürger gegen Wirtschaftsverbrechen und Rechtsmissbrauch in Österreich.
Sobald uns näheres bekannt wird, werden wir hier darüber berichten. Soweit wir informiert sind, geht es hier um den Fall Skandal ERSTE Bank, wo seitens der ERSTE Bank, vertreten durch Dr. Juranek von der Kanzlei Dallmann&Juranek, offenkundig Wucherzinsen verrechnet wurden, und/oder offenkundig mit Schädigungsvorsatz Rückstände vorgetäuscht wurden, um eine "kalte Enteignung" durch unsinnige Zwangsversteigerung von wertvollen Immobilien ohne Rückstände und unter Verweigerung einer Ausfolgung einer Abrechnung (logisch!) durchzuziehen. Strafanzeige wurde bereits erstattet, aber angeblich seitens der STA Wien (durch STA Dr. Jungnikl vermutlich ohne Prüfung und ohne ausreichende Ermittlungen nach § 90 zurückgelegt).
Näheres unter "Erste Bank verrechnet Wucherzinsen von 20%"
Weiters ist dieser Richterin in folgende Fälle involviert:
Stalking-Angeklagter nicht erschienen - Haft
Entschädigung Kampusch - "Heute" Zeitung
Schweizerin stalkt Priester (hier als als Ersatzrichterin für Luci Heindl-König)
Richterin Bruzek unter Willkürverdacht
Endlich: Richterin Bruzek spricht ein klares Wort: (oder doch nicht so ganz ?? )
Folgendes ist den Medien kürzlich zu entnehmen gewesen:
Sachverhalt: Gegen einen Arzt wurde wegen Dopingverdacht ermittelt, der Kurier berichtete darüber mit Nennung seines Namens.
Der Arzt klagte wegen Verletzung seines Identitätsschutzes und wegen übler Nachrede.
Katja Bruzek wies die Anträge des Arztes ab, denn
es war zulässig, über die Verdachtslage zu berichten und auch die Identität des Arztes bekannt zu geben, stellt Bruzek hier fest.
Sein Beruf und das damit verbundene öffentliche Interesse an den gegen ihn gerichteten, möglicherweise strafrechtlich relevanten Vorwürfen stelle in diesem Fall die im Mediengesetz vorgesehenen Schutzbestimmungen in den Schatten, befand Bruzek.
So weit so gut, eine klare Aussage, könnte man meinen, ist es aber leider nicht:
Bei Bankern und Juristenkollegen schlägt ihre richterliche "Überzeugung" sofort ins Gegenteil um:
Gleichheitsgrundsatz? Willkürverbot? Alles Fremdworte für Richterin Bruzek, denn nur eins gilt für sie: den Bankern zu Diensten zu sein.
Sachverhalt hier: Gegen Banker und Anwälte und Richterkollegen wird wegen schweren Betrug, Untreue, Amtsmissbrauch u.a. ermittelt und darüber mit Nennung des Namens berichtet.
Hier sieht aber ihre richterliche freie "Überzeugung" komplett anders aus - bei so mächtigen Klägern wirft man doch gern seine "richterliche Überzeugung" über Bord!
Strafanzeigen
Eine Strafanzeige wegen Stalking - was im Amt eines Richters ausgeübt jedenfalls auch Amtsmissbrauch bedeuten würde - ist in Vorbereitung.
Faktum ist, dass es dieser Richterin offenbar nur um Rufschädigung geht, warum sonst sollte sie Zustellungen durch einen uniformierten Polizisten vornehmen lassen, wenn nicht mit der Absicht der "beharrlichen Verfolgung" , zumal diese Zustellung die Ladung zu einer Verhandlung war, die bereits vor einem Monat stattgefunden hat.
13.4.2010: NEU: eine Pressemeldung besagt, dass gegen Richterin Katja Bruzek schwere Vorwürfe wegen Amtsmissbrauch erhoben werden. Sie soll - vermutlich im "Auftrag" der ERSTE Bank und der für diese agierenden Anwälte Juranek und Dallmann eines ihrer Opfer des mutmasslichen, aber mit erdrückenden Beweisen belegten Verbrechen des schweren Betrug und schwerer Untreue und anderer Straftaten mundtot zu machen: sie bringen eine Ehrenbeleidigungsklage gegen ihr Betrugsopfer ein, völlig ohne Beweise oder sonstiges Substrat, um dann - wie es hier deutlich scheint - sogar in Absprache mit dem Verteidiger des Betrugs- und Verleumdungsopfers - Anwalt Dr. Mondl - eine Zwangspsychiatrierung (sic!) duch die medienbekannte "Hackenmörderspezialistin" Sigrun Rossmanith planen.
Eine Stellungnahme der Richterin Katja Bruzek ergab, dass sie zugab, tatsächlich Urheber dieses für jeden ganz offenkundig kriminellen und amtsmissbräuchlichen Beschlusses zu sein, konnte aber - wie zu erwarten - keine Begründung für ihre Handlungen angeben.
Richterin Bruzek musste wegen Befangenheit abgelehnt werden.
Sobald wir die Strafanzeige erhalten, werden wir diese im Klartext hier veröffentlichen.
Hier ist die Strafanzeige im Wortlaut: Festzuhalten ist vorweg, dass auf die am 21.4.10 eingereichte Strafanzeige bis heute - 12-6-2010 - KEINE REAKTION erfolgte. Dies trotz mehrfacher Urgenzen!
Ablehnungsanträge
Richterin Katja Bruzek musste wegen des offensichtlich amtsmissbräuchlichen Beschlusses auf "Zwangspychiatrierung" durch die "Hackenmörderspezialistin" Rossmanith in einem simplen - und ohne Substrat und ohne Beweise also rechtsmissbräuchlich durch die ERSTE Bank eingebrachten - Ehrenbeleidigungsverfahren wegen Befangenheit abgelehnt werden.
Fotos