ERSTE BANK Skandal
Gibt es hier ein Komplott gegen Bankkunden??
auch im Skandal betreffend Millionenbetrug der ERSTE Bank hat Ronald Schoen genauso wie bei den bereits ermittelten Sachverhalt die Anzeigen an sich gerissen und trotz eindeutiger Verdachtslage eingestellt. Nutzniesser dieser mutm. amtsmissbräuchlichen Handlungen waren die ERSTE Bank mit den Vorständen Treichl und Bleyleben-Koren sowie der ERSTE Bank Prokurist Dr. Ralf Zeitlberger u.a. und auch die beiden Anwälte Dallmann und Juranek.
Gegendarstellung der Kanzlei "Dallmann&Juranek" siehe link unten
Inhaltsverzeichnis |
Worum geht’s hier
Kurz gesagt (es gilt die Unschuldsvermutung): Die ERSTE Bank täuscht hier einen nicht existenten Rückstand gegenüber Darlehenskunden vor, offenbar in der betrügerischer Absicht, um sich mit über 300.000 Euro unrechtmässig zu bereichern, und den Kunden - offenbar unter "Einbeziehung" von Richtern - zu betrügen.
Fakten: hypothekarisch gesichertes Darlehen in Höhe von 145.000,00 EURO, aufgenommen 1989, laufend vereinbarungsgemäss bezahlt: Ende 2004 - da Darlehen ausbezahlt - Löschungserklärung angefordert - keine Antwort, Löschungserklärung nicht ausgefolgt.
Wie mittlerweile bekannt und auch eingestanden, hat der Anwalt der ERSTE Bank , Dr. Johannes Juranek, selbst von 2001 bis 2004 jahrelang Beträge in Höhe von über rd. 50.000,00 Euro kassiert, und behauptet, diese Beträge vertragsgemäss dem Darlehenskonto gutgeschrieben zu haben. Dies ist aber offenkundig nie passiert und wurde den Kunden trotz mehrfacher Urgenzen - auch nie abgerechnet. Eine Abrechnung über die verschwundenen Gelder dem Kunden gegenüber verweigerte der Anwalt Juranek mit der Begründung, er schulde "nur der ERSTE Bank gegenüber eine Abrechnung" über diese Gelder. Nun,die ERSTE Bank sagt, sie hätte das Geld nie bekommen.
Laut Auskunft von der ERSTE Bank sind diese Beträge nie dem Darlehenskonto gutgeschrieben worden!!
Laut Gutachten eines Wirtschaftsprüfers fehlen sohin in der Darlehensabrechnung insgesamt rd. ATS 1,7 Mio, umgerechnet ca. 125.000,00 EURO!
Zusätzlich zu den beim Anwalt Juranek (es gilt die Unschuldsvermutung) verschwundenen Millionen beweist das Gutachten, dass die ERSTE Bank überdies weit überhöhte Zinsen verrechnet hat, die den Verdacht des Wuchers rechtsfertigen (rd. 20% Zinsen über mehr als 10 Jahre hindurch)
Strafanzeige wurde erstattet: Was tut der damit befasste Staatsanwalt Jungnikl? Nichts, er legt die Anzeige zurück - obwohl die Millionen beim Anwalt Juranek vermutlich "versickerten", obwohl mit 20 % Zinsen über 10 Jahre und heimlicher ruinöser Eintrag in die "Schwarze Liste", eingestanden und nachgewiesen, der dringende Verdacht von Wucher und Betrug vorliegen.
Immer wieder wurden Kontoauszüge verlangt, und sogar mehrfach von unterschiedlichen Personen, sogar Anwalt "Böhmdorfer" als Vertreter der Betrugsopfer forderte eine Abrechnung von seinem "Kollegen" Juranek an, NICHTS kam.
Da die Abrechnung offenkundig beharrlich verweigert wird, sowohl seitens der ERSTE Bank als auch seitens des Anwalts Juranek, wurde Klage auf Abrechnung eingebracht. (Neben den anderen für diese Fälle vorgesehenen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe wie z.B. Oppositionsklage, Klagen nach EGEO etc...)
Alle Eingaben werden einfach ignoriert, Beschwerden bei der Dienstaufsicht werden ebenfalls sowohl vom OLG Wien als auch LG Wien ignoriert, bzw, mit der Behauptung "Richter wären ja unabhängig" einfach ignoriert. Die Antwort auf die Frage, ob sie auch Gesetze brechen und betrügen dürften, wie dies hier klar der Fall ist, blieben die hohen Richter schuldig.
Ungeachtet dessen wird in die Liegenschaft (Wert über 1 Mio EURO) mithilfe eines ganz offenkundig korrupten und betrügerischen Richters (es gilt die Unschuldsvermutung) Zwangsversteigerung betrieben.
Wie ist das möglich? Wieso konnte die Exekutionsbewilligung rechtskräftig werden?
Kein Problem in Österreichs Justiz:
1.) eine Abwesenheitskurator (in diesem Fall Dr. Christiane Bobek) (dass niemand "abwesend" war spielt bei Hr. Gleichweit keine Rolle, man erfinde einfach eine Abwesenheit, diesen und andere ähnliche Tricks werden hier bekannt gemacht) 2.) man stelle ihr diese Exekutionsbewilligung zu anstatt dem "Opfer", der dagegen Rekurs erheben würde 3.) man vereinbart mit dem Abwesenheitskurator, keinen Einspruch dagegen zu erheben und die Bewilligung somit gleich rechtskräftig werden zu lassen - und 1 - 2 - 3
die Zwangsversteigerung kann beginnen.
Dass diese Bewilligung - mangels Zustellung - natürlich nichtig ist, interessiert Richter Gleichweit natürlich nicht - denn alle Anträge und Eingaben werden von ihm ignoriert, ebenso die Tatsache, dass er - veständlicherweise - wegen offenkundiger Befangenheit abgelehnt ist.
Anträge vom Opfer, nachdem diese den Trick erkannt und durchschaut haben, wurden ignoriert...
Genauso wie die Klagen auf Abrechnung nicht bearbeitet werden, werden auch die unzähligen Anträge auf Innehaltung, Einstellung der Versteigerung, Aufschub der Versteigerung bis zur Klärung des offenkundigen Betrugs durch die ERSTE Bank und dem Anwalt Juranek allesamt nicht bearbeitet.
Dies alles unter permanentem Bruch der geltenden zwingenden Gesetze, somit eindeutig amtsmissbräuchlich (es gilt die Unschuldsvermutung).
Angesichts der Tatsache, dass 1,7 Mio ATS "verschwunden" sind und die Richter und Staatsanwälte jede Aufklärung verhindern, drängt sich der Verdacht geradezu auf, dass hier auch die "Kuvertmethode" angewandt wurde.
Und was tut die ERSTE Bank, anstatt endlich ihre Sache in Ordnung zu bringen und die Kunden für den erlittenen Schaden zu entschädigen?
Sie klagt in einem Rundumschlag alle möglichen Stellen und Personen, die es - nach unbewiesener Behauptung der ERSTE Bank und ihrer Anwälte Dallmann und Juranek - wagen über diesen Skandal zu berichten.
Dies erinnert an Zustände in Unrechtsstaaten, mit dem kleinen Unterschied, dass dort die aufgedeckten Korruptionstatbestände meist vor Gericht landen, was hierzulande offenbar noch nicht der Fall ist.
Neueste Entwicklung
Bankencrash, Zusammenbruch der Banken und nun 100 Milliarden "Finanzspritze" für unfähige Banker - das ist wahrlich zu viel!
100 Milliarden Euro - das ist pro Kopf (vom Baby bis zum Urgrossvater) sage und schreibe 12.500,00 EURO!
Man muss sich dies einmal vorstellen : jede normale Durchschittsfamilie soll die gescheiterten Banken mit 50.000,00 EURO unterstützen!!!!
Und darüber freut sich die Bundesregierung noch, die Bürger damit beruhigt zu haben dass sie allen Leuten ein Vermögen, das die meisten nicht einmal haben und mit ihren Minigehältern sich auch nie ersparen werden können, auch noch wegnehmen dürfen, damit der Herr Generaldirektor Treichl dafür, dass er die Bank "an die Wand gefahren hat" mit Millionen jährlich belohnt wird?
Der Wahnsinn hat Methode, so scheint es.
Hier ist ein Offener Brief an Generaldirektor TREICHL, ERSTE Bank
Folgende Schreiben wurden an den Vorstand der ERSTE Bank persönlich (Mag.Andreas Treichl, Dr. Bleyleben-Koren und Hr. Juranek (Bruder des Anwalts Juranek?) gerichtet.
Als Antwort kam lediglich folgendes FAX, welches im wesentlichen aus 2 Sätzen besteht:
..Auf Grund des Bankwesensgesetzes können wir keine Auskünfte erteilen (Anm. : Vollmacht der Kundin liegt jedoch bei der BAnk auf!)
..Auf Wunsch der Kundin werden wir eine neuerliche Darlehensabrechnung übermitteln
mehr kam da nicht
Bemerkenswert ist allerdings, dass die Betrugsvorwürfe in keiner Weise mehr dementiert wurden, wie dies früher der Fall war (siehe Gegendarstellung der Anwälte Dallmann und Juranek), der plötzliche Rückzug der die ERSTE bis dahin vertretenden Kanzlei Dallmann und Juranek lässt darauf schließen, dass diese spätestens jetzt die Brisanz des Falles aufgrund der Unredlichkeit der ERSTE Bank erkannt haben, da auch die Fakten gar nicht geleugnet werden können.
doch, es kam noch etwas Seltsames in die Redaktion von WikiLegia: "Freundliche Grüsse" (Anm: wir haben selbstverständlich nachgefragt und auf den Irrtum hingewiesen - es kam aber trotzdem keine Antwort)
Wir berichten weiter sobald wir die Unterlagen erhalten .....
Folgende Vorwürfe
werden in diesem Fall erhoben (es gilt die Unschuldsvermutung):
Gemeinsam mit leitenden Mitarbeitern der ERSTE Bank, es sind dies Dr. Ralf Zeitelberger und Mag. Ekkehart Irnstorfer, sollen auch die Anwälte Dallmann & Juranek aus Wien einerseits durch beharrliches jahrelanges Verweigern der Darlehensabrechnung die Kunden ihrer Mandantschaft, der ERSTE Bank, um rd. € 280.000,00 geschädigt haben.
Die Anwaltskanzlei Dallmann & Juranek erhob im Auftrag ihrer Mandantschaft offenkundig völlig absurden Forderungen aus dem Titel "Darlehensrückstand" von den Bankkunden, obwohl jeder durchschnittlich gebildete Bürger dies schon auf den ersten Blick erkennen konnten oder erkennen hätten müssen, dass diese geforderten Beträge keinesfalls rechtens sein können.
Weiters sollen die Anwälte in diesem Fall zu dem genannten Schaden dadurch beigetragen haben, als sie durch die Einleitung der Zwangsversteigerung - ohne Abrechnung, mit nicht nachvollziehbaren Phantasiebeträgen als angeblicher "Rückstand" - intensiv betrieben haben, die "Abwesenheitskuratorin" Dr. Bobek beantragt haben und damit die ruinöse und wirtschaftlich absolut katastrophale Zwangsversteigerung ermöglicht haben.
Der Schaden beträgt aus derzeitiger Sicht mindestens € 1,2 Mio EURO da die Zwangsversteigerung ohne Schulden einen Verlust der gesamten Liegenschaft im Wert von rd. 1,5 Mio EURO bedeutet.
Weiters wird sowohl den Mitarbeitern der ERSTE Bank vorgeworfen, als Beteiligungstäter (Teilnehmer am Bankenkartell mit eingestandenen Eintrag in schwarze Liste etc.) einen Schaden von rd. 5 Mio EURO mitverusacht zu haben, gemeinsam mit Mitarbeitern der Bank_Austria.
Benachrichtigung
des Privatbeteiligten von der Zurücklegung der Strafanzeige oder von der Einstellung des Verfahrens.
Am Montag, den 12.3.2007, erhielt ein Privatbeteiligter folgende Benachrichtigung vom STA Dr. Ronald Schön:
von STA Dr. Ronald Schoen am 16.2.2007 zurückgelegt, die Anzeige stammt vom 2.2.2007
Gem. § 48a StPO hat der Privatbeteiligte das Recht, über die Gründe der Zurücklegung informiert zu werden. Dieser Antrag ist an Dr. Schön abgeschickt worden.
Die Antwort - also die konkreten Gründe für die Zurücklegung der Anzeige und damit dem Unterlassen von Ermittlungen trotz der unten in der Strafanzeige angeführten unwiderlegbaren Fakten - wird sobald diese einlangt hier veröffentlicht.
--Lex-tax 10:12, 14. Mär 2007 (MST)
Aktuell: Mit Anfrage und deren Beantwortung der neuen Justizministerin Bandion-Ortner wurde nunmehr bekannt, dass STA Schön offenkundig auch in anderen Fällen Strafverfahren einfach eingestellt hat.
Die Frage in der parlament. Anfrage - nämlich ob geprüft wurde, ob Schön noch andere Strafverfahren widerrechtlich eingestellt hat zum Nachteil der Betrugsopfer - blieb in der Antwort offen.
Wir werden die Frau Justizministerin und auch die mit der Prüfung des Falles "Schön" beauftragten STA in Graz von Vorfällen informieren, die den dringenden Tatverdacht des Amtsmissbrauchs durch STA Schön belegen. Hier können alle nachlesen, dass ein klarer Fall von Betrug durch die ERSTE Bank und deren Organe vorliegt, von STA Schön diese Straftaten offenbar vertuscht werden.
Dies erfüllt den Tatbestand des Amtsmissbrauchs, und ist nicht mit der Formulierung der Frau Justizministerin gedeckt, die in der Anfragebeantwortung sagt:
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Graz ergaben, dass die von StA Prof. Dr. Schön gesetzten Verfahrensschritte - trotz (formell) mangelnder Zuständigkeitsgrundlage – (inhaltlich) auf einer rechtlich vertretbaren und sachlich begründeten Beurteilung der aktenkundigen Beweislage fußten, sodass darin kein strafrechtlich relevantes Verhalten zu erblicken war.
Der hier vorliegende klar bewiesene Sachverhalt von Betrug durch die ERSTE Bank zum Nachteil von Bankkunden mit einer unerträglichen Dreistigkeit in Millionenhöhe und lässt sich mit dieser Begründung jedoch nicht aus der Welt schaffen. Der Amtsmissbrauch durch STA Schön mit der hier von ihm vorgenommenen (war er überhaupt zuständig?) Niederschlagung der Ermittlungen ist geradezu evident!
--Lex-tax 20:53, 18. Feb. 2009 (EST)
Die Strafanzeige
Betrifft : Sachverhaltsdarstellung gegen Dr. Ralf Zeitlberger und Mag. Irnstorfer, Dr. Bleiyleben-Koren und Mag. Treichl u.a. Sehr geehrte Damen und Herren, Ich ersuche Sie gegen die oben genannten Herrschaften wegen Betrug, schweren Betrug, Nötigung und Wucher u.a. zu ermitteln. Die Herrschaften, Mitarbeiter bzw. Leitungsorgane der ERSTEN Bank, ehemals ÖCI und GiroCredit, haben mit dem Vorsatz, Mag. xxxxxxx und Hr. Dipl.Ing. xxxxxxxxxxx u.a. durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung und Duldung oder Unterlassung verleitet und gezwungen bzw. genötigt, die diese an ihrem Vermögen schädigt. Die genannten Herrschaften haben überdies durch ihr Verhalten den Tatbestand des Wuchers gesetzt, sodass auch die Tat bzw. Taten diesen strafrechtlichen Tatbestand verwirklichen. Die Täuschung erfolgte u.a. durch Eintrag in eine „schwarze Liste“ wodurch vorgetäuscht wurde, dass Mag. xxxx, obwohl diese beste Bonität und besten Leumung besitzt, eine „Scheckbetrügerin“ oder „Kreditbetrügerin “wäre. Beweis: inf Vertretern vom VKI, inf. Vertreter KSV, Hausdurchsuchung und Beschlagnahme Datenträger des „Datenverbundes“ in dem die „schwarzen Listen“, auch genannt UKV Liste, Blacklist usw. gespeichert werden Dadurch war es der Geschädigten nicht möglich, irgendwo auch nur geringfügigen Kredit zu bekommen, auch nicht mit erstklassiger und x-facher Überbesicherung. Dieses Verhalten setzt neben Betrug, schweren Betrug, Nötigung und Täuschung auch den Tatbestand des Wuchers, da hier ein solch gravierendes Missverhältnis vorliegt, Immerhin ist beim Darlehen bei einer Überschreitung des marktüblichen Zinses von mehr als 100% oder bei einem Zinssatz von fast 20% in der Regel von einem Missverhältnis i. S. d. Wucherbestimmung auszugehen. Dies liegt hier klar vor: Es wurden Wucherzinsen von rd. 20 % verrechnet, obwohl die Kreditrate regelmäßig und pünktlich ordnungsgemäß bezahlt wurde. Zur Verschleierung des betrügerischen Vorgehens wurden absichtlich keine Abrechungen gelegt, keine Kontomitteilungen versandt, obwohl dies sogar unzählige Male eingemahnt wurde. Auch auf Schreiben mehrerer Anwälte reagierten die Verdächtigen bis heute nicht und verweigern die Abrechnung, führen aber mit völlig absurden, nicht vorhandenen behaupteten Forderungen, die rd. Das DOPPELTE des ursprünglichen Darlehensbetrages ausmachen (obwohl fast 20 Jahre immer bezahlt wurde!!) und betreiben eine Zwangsversteigerung auf die Liegenschaft. Zu den Beträgen: Verkehrswert der Liegenschaft dzt. rd. 1,2 Mio EURO Ursprüngliches Darlehen: 150.000,00 EURO aufgenommen März 1989 Darlehensrate (inkl. Lebensversicherungsbeiträge) rd. 1.280,00 Euro – wurde laufend bezahlt!!! Jetzt geforderter Betrag – ohne Abrechnung EURO 278.000,00 Aufgrund der geforderten Beträge und der geleisteten laufenden vereinbarten Zahlungen ergibt sich rechnerisch ein verrechneter Zinssatz von fast 20% p.a. über 10 Jahre hinweg! Marktzinssatz derzeit und in den letzten 10 Jahren: rd. 2,5% bis 3,5% Schadenshöhe: mind. 278.000,00, jedoch durch Gesamtverhalten verursachte Schäden insgesamt weit über 5 Mio EURO Aufgrund des geschilderten Sachverhalt ergibt sich im konkreten Fall ein klares Missverhältnis, allein vom Zinssatz (3% zu verrechneten ca. 20%) bezüglich Marktüblichkeit, allgemeine Marktlage, Auch im Hinblick auf den hohen Wert der Besicherung (Darlehen ursp. EURO 150.000,00, Wert der Liegenschaft dzt. 1,200.000,00 EURO, überdies besichert durch die abgetreten Lebensversicherung) ergibt sich ein krasses Missverhältnis. Aufgrund der betrügerischen Absprachen betr. Kontrahierungssperre, schwarze Listen und Ruf- und Kreditschädigung ist daher der Tatbestand des schweren Betruges, des Wucher, Nötigung, und gewollte Existenzvernichtung hier eindeutig gegeben. Die Tatsache, dass es illegale Eintragungen gegeben hat, ist überdies auch schon durch schriftliches Eingeständnis des Dr. Zeitlberger u. a. erwiesen.
Sonstige Personen,
in dieser Causa spielen eine Rolle:
Richter Mag. Ernst Gleichweit
Gerichtsvorsteher Mag. Helfried Haas
Richterin Dr. Susanne Lindner
Richterin MMag. Straganz-Schröfl
Vorstand Mag. Andreas Treichl als Vorstandsvorsitzender der ERSTE Bank verantwortlich und in Kenntnis gesetzt
Vorstand Dr. Bleyleben-Koren als Vorstandsmitglied der ERSTE Bank verantwortlich und in Kenntnis gesetzt
Gutachter Mag. Edgar Zach
Staatsanwalt Dr. Bernd Jungnikl
EX-Staatsanwalt, dringend verdächtig des multiplen Amtsmissbrauchs stehende Ronald Schoen
Rechtsanwalt Dr. Christiane Bobek
Die Staatsanwaltschaft ist nun am Zug.
Die Bundesministerin für Justiz, Dr. Maria Berger, wurde in Kenntnis gesetzt.
worum gehts:
gegen den in 2102 Bisamberg wohnhaften Ralf Zeitlberger gibt es eine Strafanzeige wegen schweren Betrug und Nötigung.
unerklärliche Nachforderungen
Nach „Betrugsfall BAWAG“ nun Kriminalfall in der ERSTEN Bank?
Bei der Staatsanwaltschaft wurde gegen den ERSTE – BANK Prokuristen Dr. Ralf Zeitlberger u. a. wegen schwerem Betrugs, Untreue und Nötigung eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht.
Der derzeitige Schaden beläuft sich vorläufig auf über 5 Mio EURO. (siehe oben)
Zeitlberger wird vorgeworfen, in Verabredung mit der Anwaltskanzlei Dallmann und Juranek in 1040 Wien, Gusshausstr. 2, jahrelang wohlhabende Bankkunden systematisch betrogen und um ihr Vermögen gebracht zu haben.
Ratenzahlungen der Kunden wurden lt. Berichten an die Staatsanwaltschaft möglicherweise nicht dem Darlehenskonto gutgeschrieben sondern mutm. in die eigene Tasche geleitet. Laut Anzeige sollen die Verdächtigen die arglosen Kunden auch geschädigt haben, indem sie vom Konto heimlich Abhebungen tätigten, und es dadurch plötzlich zu unerklärliche Nachforderungen gegenüber dem Kunden gab, obwohl das Darlehen laufend rückbezahlt wurde.
Der Komplize – ein Arbeitskollege des Hr. Zeitlberger – ist polizeilich nicht gemeldet - vermutlich sogar schon untergetaucht.
Die Anwaltskanzlei „Dallmann & Juranek“ lehnte eine Stellungnahme zu den Vorwürfen ab. (Anm. der Redaktion: es gibt nun eine Gegendarstellung der Anwaltskanzlei) Auch ließ Zeitberger ausrichten, dass er sich zu den Vorwürfen nicht äußern wolle.
Die Rechtsanwaltskammer wurde bereits von diesen Vorwürfen in Kenntnis gesetzt.
Juranek und Dallmann vertreten nicht mehr ERSTE Bank
Soeben - 2.6.2008 11h55 - kam folgende Meldung:
Mon, 02 Jun 2008 11:55:37 +0200 Message ID: <s843dfd4.006@mail.dallmann.cc> From: "Dallmann & Juranek" <office@dallmann.cc> Sehr geehrte XXXX ich bitte Sie, mich in dieser Sache nicht mehr zu kontaktieren. Erste Bank wird ab nun von jemandem anderen vertreten. Mit freundlichen Grüßen, Dr. Johannes Juranek Dallmann & Juranek Rechtsanwälte GmbH Gusshausstrasse 2
Bilder und Dokumente
siehe auch Gegendarstellung der Kanzlei Dallmann & Juranek
Welche Fälle hängen damit zusammen