Karhan
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Zuständigkeitsbereich
Präsidentin des LG ZRS Wien seit 1.12.2006
verstarb am 28.11.2008 plötzlich und auf eine Weise, die Fremdverschulden offenbar nicht ausschloss. Warum sonst wurde sofort eine Obduktion bei der Gerichtsmedizin veranlasst, und warum wird darüber offenbar strengstes Stillschweigen gewahrt?
Nicht deutete auf einen natürlichen Tod hin, die strenge Geheimhaltung auch über das Ergebnis der Obduktion lässt befürchten, dass das Ableben doch nicht ganz natürlich gewesen ist.
Wenn eine Person des öffentlichen Lebens - und das ist ein Präsident des LG Wien zweifellos - stirbt, hat die Öffentlichkeit ein Recht darüber informiert zu werden, und ganz besonders, wenn sich der Verdacht eines unnatürlichen Todes ergibt und sich vermutlich durch die Obduktion erhärtet hat.
Hier wäre ein Ansatz zur Verbesserung der Informationspolitik durch die BMJ Claudia Bandion-Ortner
Ansichten und Handlungen
Ist durch folgende Taten aufgefallen:
Besonderheiten
Faelle
Der Richter ist involviert in